Werkszeit · Mitarbeiter-Selbstbedienung

Barrierefreiheitserklärung

Werkszeit ist bestrebt, seine digitalen Angebote im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Mitarbeiter-Selbstbedienung (ESS) auf werkszeit.de/ess/.

Geltungsbereich

Die vorliegende Erklärung bezieht sich auf die statischen ESS-Webformulare unter werkszeit.de/ess/, einschließlich Login, Passwort- und Recovery-Code-Flow, Urlaubsantrag, Lohnzettel-Abruf sowie Stammdaten-Pflege mit DSGVO-Art.-15-Export. Nicht in den Geltungsbereich fallen die Hauptanwendung unter app.werkszeit.de sowie die nativen Werkszeit-Apps für iOS und Android; für diese Oberflächen gilt eine gesonderte Konformitätsbewertung nach "best effort" gemäß ADR-0001.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die ESS-Webformulare sind nach eigener Bewertung vollständig konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA und damit der EN 301 549.

Die Bewertung stützt sich auf zwei Säulen:

Nicht barrierefreie Inhalte

Nach derzeitigem Stand sind im Geltungsbereich keine nicht barrierefreien Inhalte bekannt. Sollten im laufenden Betrieb Barrieren festgestellt werden, werden diese an dieser Stelle dokumentiert, mit Angabe der betroffenen WCAG-Erfolgskriterien sowie einer Abhilfe-Zeitschiene.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Die Prüfung kombiniert eine automatisierte Bewertung mittels axe-core (gegen alle ausgelieferten HTML-Seiten im Produktions-Build) mit einem manuellen Review, der insbesondere Tastaturbedienbarkeit, Fokusreihenfolge, sichtbaren Fokus-Indikator, Kontrastverhältnisse sowie Screenreader-Ausgabe abdeckt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von Werkszeit auffallen oder benötigen Sie Inhalte in einem nicht barrierefreien Format in einer zugänglichen Form, können Sie sich an uns wenden:

E-Mail
[email protected]
Postanschrift
Ron Grille-Schwitzky, Kirchstr. 17a, 01689 Niederau

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §16 BGG wenden. Diese ist beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt und vermittelt kostenfrei zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen bzw. privaten Stellen:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Datum der letzten Überprüfung

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